Warum Schonzeiten unverzichtbar sind
Schonzeiten garantieren, dass Fische in Ruhe laichen können und der Bestand erhalten bleibt. Sie sind das wichtigste Instrument für eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung.
Der biologische Kreislauf in unseren Gewässern ist ein fein abgestimmtes System, das empfindlich auf äußere Störungen reagiert. Fische benötigen für eine erfolgreiche Fortpflanzung ganz bestimmte Bedingungen, zu denen vor allem Ruhe und ausreichend Energie gehören. In der Phase vor und während der Laichzeit investieren die Tiere enorme Energiereserven in die Produktion von Rogen und Milchner. Ein Drill in dieser sensiblen Zeit bedeutet maximalen Stress, der im schlimmsten Fall dazu führt, dass die Fische das Laichen abbrechen, die Eier zurückbilden oder sogar an Erschöpfung verenden.
Genau hier greift das Wissen, das du für deinen Angelschein erlernt hast: Die Schonzeiten sind kein Instrument, um Angler zu ärgern, sondern die wichtigste Säule der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung. Sie garantieren, dass jede Fischart mindestens einmal im Jahr ungestört für Nachwuchs sorgen kann. Nur so lassen sich gesunde und selbsterhaltende Fischbestände aufbauen, ohne dass ständig künstlich durch Besatzmaßnahmen eingegriffen werden muss.
Wenn du die Schonzeiten respektierst, handelst du als echter Naturschützer. Du trägst direkt dazu bei, dass auch zukünftige Generationen noch eine intakte Unterwasserwelt und gute Fangbedingungen vorfinden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um beliebte Zielfische wie Hecht und Zander oder um bedrohte Kleinfischarten handelt. Das Ökosystem funktioniert nur im Verbund, und jede Art hat in ihrem spezifischen Laichfenster absolute Ruhe verdient. Wer diese Ruhezeiten missachtet, sägt sprichwörtlich an dem Ast, auf dem er als Angler sitzt.
Flickenteppich Deutschland: Lokale Regeln beachten
Das Fischereirecht ist Ländersache, weshalb jedes der 16 Bundesländer eigene Schonzeiten und Mindestmaße definiert. Vor jedem Angelausflug musst du zwingend die lokalen Vorschriften prüfen.
Wer in Deutschland angeln möchte, wird schnell feststellen, dass es kein einheitliches Bundesfischereigesetz mit pauschalen Regeln für alle gibt. Das Fischereirecht ist in der Bundesrepublik strikte Ländersache. Das bedeutet konkret: Jedes der 16 Bundesländer hat sein eigenes Landesfischereigesetz und die dazugehörige Fischereiverordnung. Diese dezentrale Struktur hat durchaus biologische Gründe, denn die klimatischen Bedingungen und die Gewässerstrukturen unterscheiden sich vom alpinen Süden bis zur norddeutschen Küste erheblich. Ein Hecht laicht in einem kalten Bergsee meist später als in einem flachen, sich schnell erwärmenden Poldergewässer.
Für dich als Angler bedeutet das eine absolute Holschuld, was die Informationsbeschaffung angeht. Wenn du beispielsweise deinen Angelschein in Bayern gemacht hast und dort die regionalen Zeiten auswendig kennst, nützt dir dieses Wissen nur bedingt, wenn du für einen Angelurlaub an einen Stausee nach Nordrhein-Westfalen fährst. Die Start- und Enddaten der Schonzeiten können sich um Wochen verschieben, und für manche Arten existieren in einem Bundesland ganzjährige Schonzeiten, während sie im Nachbarland regulär beangelt werden dürfen.
Zusätzlich zu den Vorgaben der Länder haben auch die Gewässerpächter – also Angelvereine oder private Bewirtschafter – das Recht, die gesetzlichen Schonzeiten für ihre Pachtstrecken zu verlängern. Eine Verkürzung ist hingegen niemals erlaubt. Der erste Blick vor jedem Angelausflug muss daher immer auf deinen Erlaubnisschein (die Gastkarte) und in die aktuelle Gewässerordnung fallen. Nur das, was dort schwarz auf weiß steht, schützt dich vor Fehltritten am Wasser.
Schonzeit und Mindestmaß kombiniert
Während die Schonzeit den zeitlichen Schutz regelt, definiert das Mindestmaß die nötige Größe. Beide Regeln müssen gleichzeitig erfüllt sein, damit du einen Fisch entnehmen darfst.
In der Praxis am Wasser reicht es nicht aus, nur auf den Kalender zu schauen. Die Entnahme eines Fisches ist immer an zwei fundamentale Bedingungen geknüpft, die parallel erfüllt sein müssen: die Schonzeit und das Mindestmaß. Diese beiden Regeln greifen wie ein doppeltes Sicherheitsschloss ineinander und bilden das Fundament der fischereilichen Entnahmeregelungen.
Die Schonzeit fungiert dabei als zeitlicher Schutzschild. Sie legt fest, wann eine Fischart unter keinen Umständen aus dem Gewässer entnommen werden darf, nämlich während ihrer spezifischen Laichperiode. Das Mindestmaß hingegen ist der physische Schutzschild. Es stellt sicher, dass ein Fisch in seinem Leben mindestens einmal erfolgreich am Laichgeschäft teilnehmen konnte, bevor er in der Pfanne landet. Ein Fisch wächst je nach Nahrungsangebot unterschiedlich schnell, aber das gesetzliche Mindestmaß ist so kalkuliert, dass die Geschlechtsreife bei Erreichen dieser Größe in der Regel abgeschlossen ist.
Für dich am Wasser bedeutet das: Zeigt der Kalender an, dass dein gefangener Zander keine Schonzeit mehr hat, darfst du ihn dennoch nicht behalten, wenn er das Mindestmaß auch nur um einen Zentimeter unterschreitet. Umgekehrt gilt: Fängst du im Frühjahr einen kapitalen Hecht, der das Mindestmaß weit überschreitet, musst du ihn schonend zurücksetzen, weil er sich mitten in der Schonzeit befindet. Erst wenn die Ampel bei beiden Kriterien auf Grün steht – der Fisch ist groß genug und hat aktuell keine Schonzeit – greift dein Aneignungsrecht und du darfst den Fisch waidgerecht töten und verwerten.
Richtiger Umgang mit Beifang in der Schonzeit
Beißt ein Fisch in seiner Schonzeit an, musst du ihn sofort und so schonend wie möglich in das Gewässer zurücksetzen. Selbst wenn der Fisch verletzt ist, gilt ein striktes Aneignungsverbot.
Selbst der erfahrenste Angler kann nicht zu einhundert Prozent steuern, welcher Fisch am Ende den Köder nimmt. Es kommt in der Praxis regelmäßig vor, dass du es auf Barsche abgesehen hast, aber plötzlich ein Hecht einsteigt, der sich gerade in seiner gesetzlichen Schonzeit befindet. Solche unbeabsichtigten Fänge nennt man Beifang. Wichtig ist jetzt, dass du exakt weißt, wie du dich rechtlich und waidgerecht verhältst.
Sobald du merkst, dass ein geschützter Fisch am Haken hängt, musst du den Drill so kurz und schonend wie möglich gestalten. Vermeide es, den Fisch unnötig müde zu kämpfen. Wenn es die Situation zulässt, solltest du den Fisch gar nicht erst aus dem Wasser heben. Löse den Haken direkt im Wasser mit einer Lösezange, während du den Fisch sanft festhältst. Muss der Fisch doch gelandet werden, verwende ausschließlich nasse Hände und einen Schonkescher mit gummiertem Netz, um die empfindliche Schleimschicht nicht zu verletzen. Ein Foto-Shooting am Ufer ist bei Fischen in der Schonzeit ein absolutes Tabu.
Besonders heikel wird es, wenn der geschützte Fisch den Köder tief geschluckt hat und stark blutet. Hier geraten viele Angler in einen moralischen Konflikt. Das Gesetz ist in diesem Punkt jedoch glasklar: Es gilt ein striktes Aneignungsverbot. Ein Fisch in der Schonzeit darf unter keinen Umständen mit nach Hause genommen und verwertet werden. Ist der Fisch nicht mehr überlebensfähig, musst du ihn waidgerecht töten. Anschließend wird er, je nach lokaler Vorschrift, entweder zerschnitten ins Gewässer zurückgegeben oder am Ufer vergraben. Dies verhindert, dass Angler Verletzungen vortäuschen, um Schonzeiten gezielt zu umgehen.
Harte Strafen bei Regelverstößen
Wer absichtlich oder fahrlässig während der Schonzeit angelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen hohe Geldbußen, der Einzug des Angelgeräts und der Entzug des Angelscheins.
Das Ignorieren von Schonzeiten ist kein Kavaliersdelikt, sondern wird vom Gesetzgeber streng verfolgt. Gewässer werden regelmäßig von staatlich geprüften Fischereiaufsehern und der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Wer sich nicht an die Spielregeln hält, muss mit drastischen Konsequenzen rechnen, die weit über eine kleine Verwarnung hinausgehen.
Rechtlich gesehen begehst du bei einem Verstoß gegen die Schonzeit eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland, kann aber empfindlich teuer werden. In vielen Regionen reicht der Strafrahmen für solche Vergehen bis zu 5.000 Euro, in besonders schweren Fällen oder bei Vorsatz sogar bis zu 50.000 Euro. Doch das finanzielle Bußgeld ist oft nur der Anfang. Egal ob du an einem ruhigen Vereinssee angelst oder mitten in Hamburg an einem belebten Gewässer kontrolliert wirst: Die Aufseher sind berechtigt, bei akuten Verstößen dein gesamtes Angelgerät an Ort und Stelle als Beweismittel einzuziehen.
Zusätzlich steht dein Angelschein auf dem Spiel. Wer vorsätzlich geschützte Fische entnimmt, beweist, dass er die Grundsätze der Waidgerechtigkeit nicht verstanden hat. In der Folge wird der Fischereischein häufig entzogen, gepaart mit einer mehrjährigen Sperre, bevor man überhaupt wieder zu einer Prüfung zugelassen wird. Die Ausrede "Das habe ich nicht gewusst" zählt bei einer Kontrolle übrigens nie. Mit dem Bestehen deiner Fischerprüfung hast du dokumentiert, dass du die Gesetze kennst und anwenden kannst. Du bist jederzeit selbst dafür verantwortlich, dich vor dem ersten Auswurf über die aktuell gültigen Schonzeiten deines Gewässers zu informieren.
Wenn du dein theoretisches Wissen noch auffrischen oder den ersten Schritt zum legalen Angeln machen möchtest, findest du alle wichtigen Informationen auf angelschein-online.net.


